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Für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit |
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Presse-InformationenAnrechnung von Konfirmations- und Kommunionsgeschenken bei Hartz IV02.04.2008 DIE LINKE weist auf mögliche Probleme für Bedarfsgemeinschaften hin, die ALG II beziehen Die bevorstehenden Konfirmations- und Kommunionsfeiern sind ein Festtag für die Familien und natürlich besonders für die Jugendlichen, die sich auch über Geschenke freuen. DIE LINKE weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Probleme bei Geldgeschenken für Jugendliche hin, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, die ALG II bekommt: Laut den Bestimmungen von SGB II und der
ALG-Verordnung werden Geldgeschenke, die die Höhe von 50,- €
im Jahr überschreiten, als Einkommen gewertet und müssen
als solches gemeldet werden, um dann von den ALG II Bezügen abgezogen
zu werden. Da es in unserer Gesellschaft mittlerweile mehr als üblich
ist, auch zur Konfirmation Geld zu schenken, sollte jeder, der einem möglicherweise
betroffenen Jugendlichen etwas zukommen lassen möchte, in der Grußkarte
eine Zweckbestimmung angeben, zum Beispiel für ein Fahrrad
oder für eine CD. Das ist der sicherste Weg, dass das Geld dem Jugendlichen
erhalten bleibt. |
Rainer Böß, DIE LINKE: "Kinder von Hartz-IV-Opfern sollten bei den für sie bedeutenden einmaligen Ereignissen wie Konfirmation oder Kommunion nicht ausgegrenzt werden. Deshalb fordert DIE LINKE in einem ersten Schritt, dass Zuwendungen hierfür nicht mit den ALG-II-Leistungen verrechnet werden dürfen. Wichtigstes Ziel für DIE LINKE ist aber nach wie vor die Abschaffung der von SPD und CDU beschlossenen Hartz-IV-Gesetze!" Eine Vorlage für eine Zweckbestimmung
: http://www.sozialticker.com/antrage/neze.pdf rab (KV DIE LINKE. Birkenfeld)
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| Aktualisiert: 20.04.2008 |
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