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Presse-Informationen
DIE LINKE informiert:
Recht bei 1-Euro-Job
25.07.2008
LSG Rheinland-Pfalz: Hartz-IV-Empfänger
muss Zeit zur Arbeitssuche haben.
Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger
( Hartz-IV-Empfänger) muss ausreichend Zeit haben, sich um offene
Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen. Dies geht aus
einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.03.2008 hervor
(Az.: L 3 AS 127/08).
Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zuzüglich einer An- und Abreise
von je 45 Minuten sei nicht zulässig. Das Gericht gab einem Hartz-IV-Empfänger
Recht, der eine entsprechende Arbeitsgelegenheit abgelehnt hatte.
Daraufhin hatte die Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune
(ARGE) dem Mann das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt.
Das war laut Landessozialgericht unzulässig:
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Zwar muss ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine ihm angebotene
zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen, er muss aber andererseits
auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um seine Hilfebedürftigkeit
zu beenden oder zu verringern. Die Arbeitsuche erfordert ausreichend
Zeit, sich um offene Stellen durch das Lesen von Arbeitsangeboten,
das Schreiben von Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen Arbeitgebern
und das Aufsuchen der Agentur für Arbeit zu bemühen.
Rainer Böß, der stellvertretende
Kreisvorsitzende der LINKEN: "Auch Hartz-IV-Opfer haben Rechte! Die
Teilnehmer der vor einigen Wochen von Michael Knies ins Leben gerufenen
unabhängigen Idar-Obersteiner Hartz-IV-Selbsthilfegruppe konnten
schon einige bemerkenswerte Erfolge erzielen - unter anderem auch einen
erfolgreichen Widerspruch gegen eine Leistungskürzung wegen der Ablehnung
eines 1-Euro-Jobs ."
rab (KV DIE LINKE. Birkenfeld)
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