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Presse-InformationenDIE LINKE informiert - Schöne Bescherung für Hartz-IV-Opfer04.12.2008 DIE LINKE weist bei Geldgeschenken zu Weihnachten auf mögliche Probleme für Bedarfsgemeinschaften hin, die ALG II beziehen Weihnachten steht vor der Tür. Und einer der eher seltenen Anlässe an denen auch Hartz-IV-Opfer von Familienangehörigen oder Verwandten Geschenke erhalten. Damit sich die beschenkten ALG-II-Bezieher auch über ihre Geschenke freuen können, weist DIE LINKE in diesem Zusammenhang auf mögliche Probleme bei Geldgeschenken hin: Laut den Bestimmungen von SGB II und der
ALG-Verordnung werden Geldgeschenke, die die Höhe von 50,- €
im Jahr überschreiten, als Einkommen gewertet und müssen als
solches gemeldet werden, um dann von den ALG II Bezügen abgezogen
zu werden. Da es in unserer Gesellschaft mittlerweile mehr als üblich
ist, auch zu Weihnachten Geld zu schenken, sollte jeder, der einem Hartz-IV-Opfer
ein Geld-Geschenk zukommen lassen möchte, in der Grußkarte
eine Zweckbestimmung angeben, zum Beispiel für ein Fahrrad
oder für eine CD. Das ist der sicherste Weg, dass das Geld dem
Betroffenen erhalten bleibt. Der Gesetzgeber gibt vor, dass Geldgeschenke
den zuständigen Trägern (ARGE) anzuzeigen sind, damit geprüft
werden kann, ob der Beschenkte weiterhin hilfebedürftig ist.
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Rainer Böß, DIE LINKE: " Hartz-IV-Opfer und insbesondere Kinder sollten bei Weihnachtsgeschenken nicht ausgegrenzt werden!. Deshalb fordert DIE LINKE in einem ersten Schritt, dass Zuwendungen hierfür nicht mit den ALG-II-Leistungen verrechnet werden dürfen. Wichtigstes Ziel für DIE LINKE ist aber nach wie vor die Abschaffung der von SPD, Grünen und CDU beschlossenen Hartz-IV-Gesetze!" rab (KV DIE LINKE. Birkenfeld)
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| Aktualisiert: 08.12.2008 |
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