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Presse-Informationen
DIE LINKE wirkt - Kreis Birkenfeld führt Sozialpass ein
14.03.2010
Dass der Kreis Birkenfeld einen Sozialpass
einführt ist ein erster Erfolg für linke Politik, der Kampf
geht weiter!
DIE LINKE im Kreis Birkenfeld hatte bereits in ihrem Kommunalwahlprogramm
2009 als eine ihrer zentralen Forderungen die Einführung eines
Sozialpasses und eines Sozialtickets im Kreis Birkenfeld gefordert.
Nach dem Einzug in den Kreistag hatte die linke Kreistags-Fraktion
im Dezember 2009 diese Forderung als Antrag eingebracht.
Auf Wunsch des Landrates wurde der Antrag
in der Dezember-Sitzung des Kreistages nicht behandelt um erst Gespräche
mit der LINKEN und den anderen Parteien und Wählergruppen führen
zu können. Die LINKE akzeptierte diesen Vorschlag und führte
im Februar 2010 ein konstruktives Gespräch mit dem Landrat und dem
Leiter des Sozialamtes. Die LINKE hält es nicht nur für ein
Gebot der Fairness, sondern für eine Selbstverständlichkeit,
dass die Kreisverwaltung, die inzwischen mit eigenen Überlegungen
zur Einführung eines Familien- und Sozialpasses an die Öffentlichkeit
trat, zuerst mit dem Antragsteller, also in diesem Fall der Kreistagsfraktion
der LINKEN, die beiden Konzepte bezüglich Gemeinsamkeiten, Unterschieden
und Finanzierungs-möglichkeiten erörterte.
Die in diesem Zusammenhang vom Landrats-Kandidaten der CDU, Dr. Schneider,
erhobenen abwegigen Vorwürfe der politischen Klüngelei lassen
vermuten, dass ein CDU-Landrats-Kandidat nicht den Kontakt mit dem Antragsteller
gesucht hätte. Dies wird sicherlich auch auf dem Kreisparteitag der
LINKEN ein Thema sein, wenn die Mitglieder darüber entscheiden, ob
die LINKE einen eigenen Landrats-Kandidaten aufstellen soll!
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Mit der in der letzten Kreistags-Sitzung einstimmig beschlossenen
Einführung eines Familien-und Sozialpasses im Kreis Birkenfeld
werden etliche, aber bei weitem nicht alle aus Sicht der LINKEN notwendigen
Forderungen zur Entlastung von Personen mit geringem Einkommen umgesetzt.
Tanja Krauth, Fraktionssprecherin der LINKEN im Kreistag: "Sehr
wichtig wäre nun ein Sozialticket mit kreisweit spürbaren Preisermäßigungen
im Öffentlichen Personennahverkehr! Sonst sind viele der im Sozialpass
enthaltenen Angebote für finanziell benachteiligte Menschen nicht
nutzbar, weil diese die Veranstaltungsorte nicht erreichen und auch sonst
nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Auf Antrag der
Fraktion Die Linke wurde die Verwaltung deshalb einstimmig durch den Kreistag
beauftragt, auch mit den Verkehrsbetrieben über Vergünstigungen
für den Öffentlichen Personennahverkehr zu verhandeln."
Rainer Böß, der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der linken Kreistagsfraktion:" Ich bin davon
überzeugt, dass der von der CDU in der Kreistagssitzung angeregte
Automatismus bei der Vergabe des Sozialpasses sicher auch von allen anderen
im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen gewünscht
wird. Der Landrat hat allerdings bereits in der Sitzung einerseits klar
gestellt, dass der Kreis rechtlich keine Zugriffsmöglichkeiten auf
die Daten anderer Organisationen hat und andererseits zugesagt, zu prüfen,
was machbar ist. Wenn die CDU-Fraktion jetzt über die Medien versucht
bei dem einstimmig beschlossenen Sozialpass nachträglich einen Dissens
aufzubauen, ist das ein leicht durchschaubares wahltaktisches Manöver
um im Vorfeld der anstehenden Landrats-Wahl an Profil zu gewinnen und
überaus bedauerlich."
rab (KV DIE LINKE. Birkenfeld)
Anmerkung:
Mit dem im Kreis Birkenfeld eingeführten Sozialpass (der auf Antrag
gwährt wird) ist es möglich, Einrichtungen und Veranstaltungen
im Landkreis zu ermäßigten Preisen zu besuchen.
Berechtigte sollen sein: Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem
Sozialgesetzbuch II, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch
XII, von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (über 65-jährige
und erwerbsunfähige Personen), Empfänger von Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte mit einem Behinderungsgrad
von 80 Prozent, Familien mit einem schwerstbehinderten Kind von mindestens
50 Prozent Erwerbsminderung, Wohngeldempfänger mit mindestens drei
kindergeldberechtigten Kindern sowie Familien und Personen mit einem Nettoeinkommen
unter der Pfändungsfreigrenze.
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