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Für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit |
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Presse-Informationen DIE LINKE: Info für Hartz-IV-Eltern
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Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder tatsächlich Versicherungsnehmer sind und nicht nur Begünstigter oder Anlass der Versicherung sind. Die Versicherungspauschale kann unabhängig von der Höhe der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge vom Kindereinkommen, z. B. Kindergeld, abgesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO; BA 11.70a). Lothar Kleins Tip: Eine Unfallversicherung fürs Kind (als Versicherungsnehmer), die monatlich knapp 2 € kostet, führt dazu, dass die gesamte 30 €-Pauschale vom Kindergeld Minderjähriger abgesetzt werden kann.
rab (KV DIE LINKE. Birkenfeld) |
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| Aktualisiert: 19.06.2010 |
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